KI-Hinweis: Dieser Artikel wurde teilweise mit KI-Tools erstellt und anschließend redaktionell geprüft. Die Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar.

Was gilt seit August 2026?

Artikel 50 des KI-Gesetzes

Die neuen Transparenzpflichten ergeben sich insbesondere aus Artikel 50 des europäischen KI-Gesetzes. Sie sollen dafür sorgen, dass Menschen besser erkennen können, wann sie mit einem KI-System interagieren oder mit bestimmten künstlich erzeugten oder veränderten Inhalten konfrontiert werden.

Die Regelungen gelten seit dem 2. August 2026. Für bestimmte KI-Systeme, die bereits vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, gibt es bei der maschinenlesbaren Kennzeichnung von Ausgaben eine begrenzte Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.

Wer ist betroffen?

Anbieter und Betreiber

Das KI-Gesetz unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen.

Ein Anbieter entwickelt ein KI-System oder lässt es entwickeln und bringt es unter eigenem Namen oder eigener Marke in der EU in Verkehr oder nimmt es entsprechend in Betrieb. Ein Betreiber setzt ein KI-System unter seiner Verantwortung ein. Die persönlichen, nicht beruflichen Tätigkeiten sind von der Betreiberdefinition ausgenommen.

Welche Pflicht für ein Unternehmen gilt, hängt deshalb davon ab, welches KI-System eingesetzt wird und wie es verwendet wird.

Eine pauschale Kennzeichnungspflicht für jeden Menschen oder jedes Unternehmen, das irgendwann ein KI-Werkzeug verwendet, lässt sich daraus nicht ableiten.

Wann muss auf KI hingewiesen werden?

Direkte Gespräche mit KI

Wenn Menschen direkt mit einem KI-System wie einem Chatbot oder einem KI-Agenten interagieren, müssen sie grundsätzlich darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System kommunizieren.

Die Information muss von Beginn der ersten Interaktion an klar und unterscheidbar erfolgen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn aufgrund der Umstände offensichtlich ist, dass die Person mit einem KI-System interagiert. Diese Ausnahme soll laut EU-Kommission allerdings eher restriktiv ausgelegt werden.

Für Unternehmen mit einem KI-Chatbot auf der eigenen Webseite ist dieser Punkt deshalb besonders relevant.

Was gilt für KI-generierte Bilder?

Deepfakes sichtbar kennzeichnen

Bei Bildern kommt es darauf an, welche Art von Inhalt erzeugt oder verändert wurde.

Besonders relevant sind sogenannte Deepfakes. Dabei handelt es sich beispielsweise um KI-generierte oder manipulierte Bilder, Videos oder Audiodateien, die reale Personen, Gegenstände oder Ereignisse darstellen und dadurch einen täuschenden Eindruck vermitteln können.

Solche Inhalte müssen für Menschen klar und wahrnehmbar als künstlich erzeugt oder verändert offengelegt werden. Ein ausschließlich technisch eingebetteter Hinweis reicht dafür nicht aus.

Für eine Webseite bedeutet das beispielsweise: Wenn ein künstlich erzeugtes Bild als realistische Darstellung einer tatsächlichen Person oder Situation eingesetzt wird und unter die Deepfake-Regelung fällt, sollte die Kennzeichnung direkt am Inhalt verständlich erkennbar sein.

Was gilt für KI-generierte Texte?

Nicht jeder KI-Text muss gekennzeichnet werden

Hier ist die Rechtslage deutlich differenzierter, als häufig behauptet wird.

Nicht jeder mit KI erstellte Blogartikel, Produkttext oder Beitrag muss allein deshalb öffentlich als KI-generiert gekennzeichnet werden.

Artikel 50 Absatz 4 betrifft KI-generierte oder manipulierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Eine Ausnahme besteht unter anderem dann, wenn der Text einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine verantwortliche Person die inhaltliche Verantwortung übernimmt.

Das bedeutet: KI-Unterstützung und gesetzliche Kennzeichnungspflicht sind nicht automatisch dasselbe.

Was bedeutet menschliche Kontrolle?

Inhalt prüfen und verantworten

Eine menschliche Überprüfung bedeutet nicht lediglich, einen KI-Text kurz zu überfliegen.

Nach den Leitlinien der EU-Kommission geht es um eine bewusste Prüfung durch eine Person mit entsprechendem Fachwissen und Urteilsvermögen. Bei redaktioneller Kontrolle muss eine verantwortliche Person außerdem in der Lage sein, Inhalte aus sachlichen Gründen zu prüfen, zu ändern oder abzulehnen.

Für Unternehmen bedeutet das: Wenn KI bei der Erstellung von Inhalten unterstützt, sollte klar sein, wer den Inhalt prüft und letztlich für seine Veröffentlichung verantwortlich ist.

Wie werden KI-Inhalte technisch gekennzeichnet?

Maschinenlesbare Markierungen

Bei bestimmten generativen KI-Systemen müssen die Anbieter dafür sorgen, dass erzeugte oder manipulierte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder verändert erkennbar sind.

Das ist allerdings nicht dasselbe wie ein sichtbarer Hinweis für Besucher einer Webseite.

Bei bestimmten Inhalten – insbesondere Deepfakes – muss zusätzlich eine für Menschen verständliche und wahrnehmbare Offenlegung erfolgen. Ein versteckter Eintrag im Quelltext oder lediglich im alt-Attribut eines Bildes sollte deshalb nicht als allgemeine Lösung für die gesetzliche Kennzeichnung betrachtet werden.

Was sollten Unternehmen jetzt prüfen?

Die eigene KI-Nutzung erfassen

Unternehmen sollten zunächst feststellen, an welchen Stellen sie KI einsetzen.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Texte und redaktionelle Inhalte
  • Bilder und Grafiken
  • Videos und Audioinhalte
  • Chatbots und KI-Assistenten
  • automatisch erzeugte Inhalte für Kunden oder Besucher

Anschließend sollte geprüft werden, welches KI-System verwendet wird, welche Kennzeichnungen bereits vom Anbieter umgesetzt werden und welche Transparenzpflichten sich aus der konkreten Nutzung ergeben.

Die Europäische Kommission hat hierzu eigene Leitlinien veröffentlicht, die den Anwendungsbereich und die praktische Umsetzung von Artikel 50 näher erläutern.

Was bedeutet das für eine Webseite?

Transparenz sinnvoll umsetzen

Für Unternehmen bedeutet die neue Regelung nicht, dass künftig jedes mit KI erstellte Bild und jeder KI-unterstützte Text automatisch mit einem sichtbaren „KI“-Hinweis versehen werden muss.

Entscheidend ist vielmehr die konkrete Nutzung des KI-Systems und die Art des erzeugten oder veränderten Inhalts.

Eine freiwillige Kennzeichnung kann darüber hinaus sinnvoll sein, wenn ein Unternehmen transparent mit dem Einsatz von KI umgehen möchte. Sie sollte aber klar von einer gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnung unterschieden werden.

Hohe Strafen machen die Vorgaben relevant

Transparenzpflichten ernst nehmen

Die Transparenzpflichten des KI-Gesetzes sind verbindlich. Verstöße können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Welche Sanktion im Einzelfall angemessen ist, hängt unter anderem von Art, Schwere und Umständen des Verstoßes ab.

Für Unternehmen ist es deshalb sinnvoll, die eigene Nutzung von KI frühzeitig zu prüfen und klare interne Abläufe für die Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung von KI-gestützten Inhalten festzulegen.

Klare Regeln für den Umgang mit KI

Verantwortung im Unternehmen

Die neuen Transparenzpflichten sind ein guter Anlass, die eigene Nutzung von KI genauer zu betrachten.

Unternehmen sollten festlegen, welche KI-Werkzeuge eingesetzt werden dürfen, welche Inhalte damit erstellt werden können und wer die Ergebnisse vor der Veröffentlichung prüft.

So lässt sich nicht nur besser nachvollziehen, wie KI im Unternehmen eingesetzt wird. Auch die Anforderungen des KI-Gesetzes können dadurch strukturierter bewertet und umgesetzt werden.