Merten Digital ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://www.merten.digital und wurde am 21.09.2025 erstellt.
Merten Digital ist ein Dienstleister für Webentwicklung mit Schwerpunkt auf Typo3. Seit 2010 erstelle ich Webseiten und Webanwendungen, die auf die individuellen Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten sind. Meine Dienstleistungen umfassen die Entwicklung von Typo3-Webseiten, SEO-Optimierung, Integration moderner Technologien wie KI, sowie Hosting und Wartung.
Ich lege Wert auf stabile und skalierbare Lösungen, die nicht nur funktional, sondern auch benutzerfreundlich sind. Durch klare Kommunikation und persönliche Betreuung stelle ich sicher, dass die Webseiten den Anforderungen der Kunden entsprechen und echte Ergebnisse liefern.
Konformitätslevel der Website: WCAG 2.0 A
Teilweise konform: Einige Bereiche der Website entsprechen noch nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards.
Mit Hilfe der folgenden Methode hat Merten Digital die Bewertung der Website vorgenommen:
Selbsteinschätzung: Die Bewertung wurde intern vom Unternehmen selbst durchgeführt.
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:
Dominic Merten
Altzeschdorfer Str. 13
15326, Zeschdorf
033470 / 402642
merten@merten.digital
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.
Bis zur formalen Errichtung der MLBF können Anfragen an folgende Adresse gerichtet werden:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E·Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de